AGB

1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Nebenabreden, Zusicherung von Eigenschaften und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. ANGEBOTE, BESTELLUNGEN, AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN

Unsere Angebote sind freibleibend. Dasselbe gilt für Muster, Abbildungen und sonstige Drucksachen. Beschreibungen der Ware und technische Angaben, Eigenschaften auch von Proben oder Mustern sind nur dann zugesichert, wenn die Zusicherung von uns ausdrücklich und schriftlich erklärt worden ist. Bestellungen sind für den Besteller bindend. Wir werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung verpflichtet. Wird die Ware dem Besteller vor Zugang der Auftragsbestätigung/ des Bestätigungsschreibens bzw. der Rechnung überlassen, so erfolgt die Überlassung leihweise.

3. PREISE

Die von uns genannten Preise gelten, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, ab Werk, ausschließlich Verpackung, ausschließlich Umsatzsteuer. Sie gelten 4 Monate ab Auftragsbestätigung. Sind längere Lieferfristen vereinbart, so werden die am Liefertag nach Anpassung an die Kostenentwicklung gültigen Preise berechnet.

4. ZAHLUNG

Rechnungen sind zahlbar - 14 Tage netto

Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der Bundesbank berechnet. Die Ablehnung von Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig ausgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen bedürfen unserer Zustimmung. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsunfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Die gelieferte Ware bleibt his zur vollständigen Bezahlung - bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung - unser Eigentum. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren auch vor, solange uns noch Forderungen aus gegenwärtigen oder zukünftigen Geschäftsverbindungen zustehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Bestellers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware zu verlangen.

5. TEILLIEFERUNG, GEFAHRENÜBERGANG, LIEFERZEIT

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10% der verkauften Menge, gelten als Vertragserfüllung.

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Ist für den Versand eine besondere Weisung des Bestellers abzuwarten, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf diesen über. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Besteller unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür besonderen Fristen geltend zu machen.

Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie heim Eintritt von Hindernissen, die bei Anwendung im Verkehr üblicher Sorgfalt unvorhersehbar waren, soweit solche Hindernisse auf die Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind.

Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung, wegen gänzlicher oder teilweiser Nichterfüllung, sind gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, uns fallen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

6. UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT

Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Waren - schriftlich geltend zu machen. Bei nichtrechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Verborgene Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Feststellung zu rügen.

7. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELHAFTUNG

Wir leisten für Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften innerhalb 6 Monaten nach Gefahrübergang ausschließlich in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl entweder den Preis angemessen herabsetzen, die Ware unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern. Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich oder trotz aller Sorgfalt unvermeidlich sind. Andere Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fallen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Bei Versäumen der in Ziff. 6 genannten Fristen können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Abweichungen der gelieferten Ware von den getroffenen Vereinbarungen, die in der Natur der Ware oder ihrer Verarbeitung liegen, berechtigen nicht zur Mängelrüge. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird.

8. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn

a) uns Umstände bekannt werden, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Besteller seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen wird;
b) uns die Erfüllung der Lieferverpflichtung infolge der Nichtbelieferung durch Dritte unmöglich gemacht wird,
c) höhere Gewalt oder Betriebsstörungen jeder Art, insbesondere Streik und Aussperrung, die Erfüllung der Lieferverpflichtung verhindern, erheblich erschweren oder verteuern.

Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Wollen wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so werden wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitteilen.

9. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT

Erfüllungsort für alle Forderungen aus diesem Vertrag ist unser Werk in Stade. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Gerichtstand Stade (Amtsgericht Stade) vereinhart. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch in dem Verkehr mit dem Ausland, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

Fassung Mai 2017